Newsletter

Software Konditionen

Zünd Software Konditionen

zwischen
ZÜND SYSTEMTECHNIK AG, Industriestrasse 8, CH-9450 Altstätten und andere Unternehmen der Zünd Gruppe und deren Vertriebs- und Servicepartner

(nachfolgend Zünd genannt)
und der Kundin

I. AUSGANGSLAGE, GELTUNGSBEREICH UND ZUSTANDEKOMMEN DIESER VEREINBARUNG

1. Zünd vertreibt und liefert Software entweder mit dem Lizenzmodell der «Lizenz mit unbefristeter Nutzung» oder der «Subskription» an die Kundin. Der genaue Vertragsinhalt bestimmt sich nach den auf my.zund.com bzw. der Rechnung aufgeführten Angaben und ist der Kundin schon bei Abschluss dieser Vereinbarung bekannt. 

2. Die Kundin schliesst mit dem Hersteller einen separaten Software-Lizenzvertrag für die entsprechende Software ab. Hersteller der Software können dabei sowohl Zünd als auch Dritte sein. 

3. Bei der Lizenzierung von Softwareprodukten, ungeachtet des Softwareherstellers oder über welchen Verkaufskanal von Zünd diese gekauft werden, werden die vorliegenden Konditionen über my.zund.com durch Aktivierung der entsprechenden Checkbox bzw. spätestens bei der Installation der Software durch die Kundin anerkannt.

II. DEFINITIONEN

a. Ausphasen: Ausphasen bezeichnet den Vorgang ein Produkt geplant und strukturiert schrittweise nicht mehr anzubieten. Das Produkt wird dann auch nicht mehr gewartet/gepflegt (keine Maintenance). 

b. Editionswechsel: Wechsel auf eine Ausgabe mit unterschiedlichem Funktionsumfang, z. B. von Basic auf Pro.

c. Kündigung: Bewusste Beendigung der Maintenance Leistungen beim Modell der Lizenz mit unbefristeter Nutzung oder sowohl der Lizenz als auch der Maintenance Leistungen beim Subskriptions-Modell.

d. Kundin: Nutzerin der Software, welche sie erwirbt, nutzt und für die allenfalls Maintenance gemäss den vorliegenden Bestimmungen vereinbart wurde.

e. Leistungen: Leistungen, welche von Zünd gemäss den vorliegenden Vertragskonditionen und je nach Lizenzmodell der Kundin gegenüber erbracht werden.

f. Lizenz: Einfaches, zeitlich beschränktes oder unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der dazugehörigen Software.

g. Maintenance (engl. für Wartung): Veränderungen eines Softwareprodukts nach dessen Auslieferung, um Fehler zu beheben, die Leistung oder andere Attribute zu verbessern oder Anpassungen an die veränderte Umgebung vorzunehmen. Bleibt die Maintenance ungekündigt, erhält die Kundin bei beiden Lizenzmodellen während einer gültigen Periode alle Haupt-, Neben- und Bugfix-Releases der lizenzierten Software und Module.

h. Periode: Eine Periode beträgt 12 Monate. Während dieser Periode erhält die Kundin die Leistungen gemäss dem entsprechenden Lizenzmodell von Zünd. 

i. Softwarehersteller: Unternehmen, die sich mit der Programmierung und Vermarktung von Software, wie z. B. Computerprogrammen und Anwendungsprogrammen, beschäftigen. Dazu gehört auch Zünd.

j. Standort: Ort, an dem die Software gemäss Vertrag installiert ist. 

k. Support und Supportleitungen: Lösungsorientierte Beratungstätigkeit bzw. Kundenbetreuung. Bearbeitung und Lösung von Anfragen der Kundin.

l. Umgebung: Das jeweilige Betriebssystem und die Firmware des Zünd Cutters. Zünd informiert auf geeignete Weise darüber, welche Software mit welchem Betriebssystem kompatibel ist. Ein Anspruch auf uneingeschränkte Kompatibilität besteht nicht. 

m. Update: Aufdatierung der Software. 

n. Upgrade: Aufrüsten/Höherstufen der Software.

o. Lizenzoption: Insbesondere zusätzliche kostenpflichtige Softwaremodule und -Erweiterungen. 

III. LIZENZMODELLE

A) Lizenz mit unbefristeter Nutzung
4. Bei diesem Modell wird der Kundin ein zeitlich unbeschränktes Lizenzrecht an der dazugehörigen Software eingeräumt. Zudem ist die Maintenance der Software durch Zünd während einer gültigen Periode sichergestellt. Während das Lizenzrecht unbefristet ist, muss die Maintenance bei Bedarf periodisch verlängert werden. Dies geschieht dadurch, dass die entsprechende Vergütung rechtzeitig bezahlt wird. Eine allfällige Kündigung der Kundin führt zur Beendigung der Maintenance Leistungen aber nicht zur Beendigung des Lizenzrechts an der Software. 

B) Subskription
5. Bei diesem Modell wird der Kundin ein zeitlich auf eine Periode beschränktes Lizenzrecht an der dazugehörigen Software eingeräumt. Zudem ist die Maintenance der Software durch Zünd während einer gültigen Periode sichergestellt. Das Lizenzrecht und die dazugehörige Maintenance müssen von der Kundin bei Bedarf periodisch verlängert werden. Dies geschieht dadurch, dass die entsprechende Vergütung rechtzeitig bezahlt wird. Eine allfällige Kündigung durch die Kundin führt sowohl zur Beendigung des Lizenzrechts als auch der Maintenance Leistungen.

IV. WELCHE LEISTUNGEN ERBRINGT ZÜND?

A) Welche Leistungen sind ein- bzw. ausgeschlossen?
6. Zünd liefert die nötige Lizenz und Lizenzaktualisierung bzw. die Zugangsdaten an die Kundin, sodass die bestellte Software in der jeweils aktuellen Version betrieben werden kann.

7. Zünd erbringt die beschriebenen Leistungen allenfalls in Zusammenarbeit mit dem Softwarehersteller. Zünd darf zudem für die Erbringung der Leistungen Subunternehmer beiziehen. Diese werden von Zünd sorgfältig ausgewählt, instruiert und kontrolliert.
 
8. Die Verantwortung für die Lauffähigkeit der Hardware, Betriebssysteme und weiteren Peripherie liegt bei der Kundin.

9. Zünd behält sich unter folgenden Umständen jederzeit vor, die Leistungen ohne Entrichtung von Schadenersatz zu verweigern, wenn;

a. Ein nicht autorisierter Dritter versucht hat, Mängel zu beseitigen oder Fehler in der Software zu beheben.
b. Entwicklung, Änderung, Korrektur oder Verbesserung der Software nicht von Zünd oder dem Softwarehersteller ausgeführt wurden.
c. Die Rechnung bzw. die Vorauszahlung nicht vereinbarungsgemäss beglichen wurde.
d. Veränderungen am Computersystem der Kundin ohne vorherige Zustimmung von Zünd vorgenommen werden.
e. Gemäss begründeter Meinung von Zünd die Hardware und/oder Software der Kundin nicht mehr in der Lage ist, die Software erfolgreich auszuführen.
f. Gemäss begründeter Meinung von Zünd das Computersystem der Kundin eine Anpassung benötigt, um das korrekte Funktionieren der Software zu gewährleisten.  

B) Welche Softwareleistungen werden erbracht?
10. Der Softwarehersteller veröffentlicht regelmässig eine neue Softwareversion inkl. nachgeführter Dokumentation. Zünd stellt der Kundin während der Vertragslaufzeit (Maintenance bzw. Subskription vgl. Ziff. 4 und 5) die jeweils neueste Softwareversion zum Download zur Verfügung. Davon ausgeschlossen ist die Weiterentwicklung der Software, welche ein neues Produkt darstellt.

11. Installation, Konfiguration, Nutzung oder Schulung der Software sind von dieser Vereinbarung ausgeschlossen.
 
12. Das kostenpflichtige Hinzufügen einer Lizenzoption ist nur möglich, wenn eine Lizenz bezogen wird, wofür die Maintenance Leistungen nicht gekündigt wurden. Dies trifft auch auf einen Editionswechsel zu. 

C) Werden Supportleistungen erbracht?
13. Es sind keine Supportleistungen inkludiert. Diese bedürfen einer separaten Vereinbarung zwischen der Kundin und dem lokalen Zünd Vertriebs- und Servicepartner. 

V. WIE ERFOLGT DIE LIEFERUNG?

14. Die Softwarelieferung erfolgt als Download-Datei über my.zund.com oder über die Zünd Vertriebs- und Servicepartner. Die Zünd Vertriebs- und Servicepartner sind gegen Vergütung bei Installation, Konfiguration und Schulung der Software behilflich.

15. Lizenzaktualisierungen werden nach Zahlungseingang für die Folgeperiode geliefert. Diese müssen u.U. von der Kundin auf my.zund.com aktiviert werden, sofern dies nicht automatisch erfolgt. 

VI. WAS GILT BEZÜGLICH DER VERGÜTUNG?

A) Wann beginnt und wann endet eine Periode?
16. Das Datum für den Beginn und das Ende einer Periode ist den Angaben auf my.zund.com zu entnehmen. 

17. Beim Kauf einer Lizenzoption während einer Periode gilt die Vertragsperiode des vorhandenen Basispaketes. 

B) Wie bemisst sich die Vergütung?
18. Die Vergütung bemisst sich nach Art und Preis der Softwarepakete, für welche diese Bestimmungen abgeschlossen werden. Die Höhe der Vergütung ist den Angaben auf my.zund.com bzw. der Rechnung zu entnehmen. 

19. Die Preise können seitens Zünd nach eigenem Ermessen einseitig angepasst werden. Die aktuellen Preise können den Angaben auf my.zund.com entnommen werden.

20. Nach Ablauf der ersten Periode werden die entsprechenden Leistungen nur mit einer gültigen Vereinbarung, welche durch Zahlung der Vergütung abgeschlossen wird, weiterhin gewährleistet. 

21. Ein Update oder Upgrade ausserhalb einer Periode ist nicht vorgesehen. 

22. Wünscht die Kundin, dass zusätzliche Leistungen remote oder vor Ort durchgeführt werden, stellt Zünd den Aufwand separat in Rechnung. 

C) Wie hat die Vergütung zu erfolgen?
23. Die jährliche Vergütung ist jeweils am Ende der laufenden Periode für die Folgeperiode zu leisten.

24. Die Vergütung hat entweder gegen Vorauskasse oder durch Bezahlung der Rechnung zu erfolgen – je nach Angaben auf my.zund.com

VII. WAS GILT BEZÜGLICH BEENDIGUNG DIESER VEREINBARUNG?

A) Ordentliche Kündigung
25. Diese Vereinbarung gilt unbefristet. Wird die Vereinbarung nicht rechtzeitig gekündet, verlängert sich deren Dauer automatisch um eine weitere Periode.  

26. Die Parteien können diese Vereinbarung unter Einhaltung einer 60-tägigen Frist auf das Ende jeder Periode kündigen. 

27. Hat die Kundin unter derselben Lizenz-ID mehrere Softwarelizenzen bezogen, kann die Maintenance nur für alle Produkte gemeinsam gekündigt werden. Zu beachten ist, dass an einem Standort mit mehreren Instanzen der gleichen Software, alle die gleiche Version aufweisen müssen um die Kompatibilität sicherzustellen.

28. Die Kündigung hat in Textform per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse zu erfolgen: contract@zund.com. In der Kündigung muss die Kundin die Unternehmensinformationen präzise angeben, sodass es für Zünd nachvollziehbar ist, dass die Kündigung rechtens ist. Die Kündigung muss zudem die Lizenz-ID der entsprechenden Lizenz enthalten, zu welcher die Subskription oder die Maintenance gekündigt wird. Die Kündigung muss auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch verfasst sein.

B) Fristlose Kündigung
29. Jede Partei ist berechtigt, diese Vereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht und diese Verletzung trotz Mahnung in Textform nicht innerhalb von zehn Tagen behebt.

30. Eine wesentliche Vertragsverletzung liegt insbesondere vor, wenn:

a. Zünd oder die Kundin mehrfach gegen diese Bestimmungen verstossen.
b. Die Kundin gegenüber Zünd im Zahlungsverzug ist. 

31. Weitere Gründe für eine fristlose Auflösung sind die Zahlungsunfähigkeit oder die Eröffnung eines Nachlassverfahrens oder eines Konkursverfahrens bei einer Vertragspartei.

32. Im Falle einer Kündigung aus einem wichtigen Grund kann die Kundin nur Ansprüche hinsichtlich Gewährleistung und Haftung geltend machen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. 

VIII. WELCHE PFLICHTEN HAT DIE KUNDIN?

33. Die Kundin soll sicherstellen, dass alle relevanten Mitarbeitenden der Kundin über den Ablauf der Subskription und der Maintenance entsprechend informiert sind.

34. Die Kundin benachrichtigt Zünd unverzüglich über Software Fehlfunktionen.

35. Die Kundin verpflichtet sich, rechtzeitig alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen zu liefern und in ihrem Umfeld alle für die Leistungserbringung durch Zünd erforderlichen betrieblichen, personellen, organisatorischen, technischen und sonstigen Voraussetzungen zu schaffen und aufrechtzuerhalten, sodass Zünd die Leistungen fristgemäss erbringen kann. Verzögerungen und Mehraufwand der Zünd infolge verspäteter und nicht richtiger Erfüllung von Vorbereitungs- und Mitwirkungspflichten der Kundin gehen vollumfänglich zu Lasten der Kundin. 

36. Aufzeichnungen über die Benutzung und Leistung des Systems müssen von der Kundin auf Aufforderung von Zünd zur Verfügung gestellt werden. Diese werden vertraulich behandelt. 

37. Die Kundin ist verantwortlich für die Wiederherstellung jeglicher verlorenen oder geänderten Dateien, Daten oder Programme. Sie ist allein verantwortlich für sämtliche benötigten Backup Prozeduren und für die Sicherstellung der Datensicherheit, für den Fall, dass Daten verloren gehen (unabhängig davon, aus welchem Grund). Zünd ist unter keinen Umständen haftbar für die Konsequenzen, die sich aus verlorenen oder beschädigten Daten, Dateien oder Programmen ergeben. Zudem ist Zünd nicht verantwortlich für Netzwerkverbindungen, deren Funktionieren und deren Verfügbarkeit.

38. Die Kundin ist dafür verantwortlich, dass die Mitarbeitenden das System gemäss den Betriebsanleitungen und Benutzeranleitungen benutzen.

39. Die Kundin nimmt keine Änderungen oder Verbesserungen an der Software oder am System vor, ohne dass eine in Textform erfolgte Zustimmung von Zünd vorliegt.

40. Die Kundin ist verpflichtet, die aktuellste Softwareversion so schnell als möglich zu installieren, sofern die entsprechenden Leistungen nicht gekündigt wurden. Die aktuellste Software ist innerhalb von 6 Monaten nach der Freigabe in Betrieb zu nehmen. Zwecks Datenaustausch zwischen den installierten Software Paketen ist es nötig, dass alle Produkte, welche Daten austauschen, auf dem gleichen Versionstand bleiben, damit sie funktionieren.

IX. WERDEN RECHTE AN ARBEITSERGEBNISSEN BEEINFLUSST?

41. Die Kundin erwirbt kein Eigentum an den Immaterialgüterrechten und an den fortwährend geschaffenen Arbeitsergebnissen aufgrund der vereinbarungsgemäss erbrachten Leistungen von Zünd oder einem von Zünd beigezogenen Dritten. Auf die Nutzung der Arbeitsergebnisse durch die Kundin findet der Software-Lizenzvertrag mit dem Softwarehersteller Anwendung.

42. Kopien und jegliche Upgrades, Updates, Änderungen, Korrekturen oder Verbesserungen an der Software dürfen ausschliesslich in Übereinstimmung mit dem gültigen Software-Lizenzvertrag mit dem Softwarehersteller vorgenommen werden. Unter keinen Umständen besteht irgendein Anspruch auf sämtliche Software, inklusive Upgrades, Updates, Änderungen, Korrekturen oder Verbesserungen an der Software.

X. WAS WIRD GEWÄHRLEISTET UND WAS NICHT?

43. Zünd erbringt ihre Leistungen mit angemessen qualifiziertem Fachpersonal und mit der erforderlichen Sorgfalt. Zünd garantiert jedoch keine erfolgreiche Fehlerbehebung und schliesst die Gewährleistungsansprüche soweit gesetzlich zulässig aus.

44. Ansonsten gelten die Gewährleistungsbedingungen gemäss dem Software-Lizenzvertrag mit dem Softwarehersteller, welcher aus der jeweiligen Software heraus aufgerufen werden kann.

45. Zudem gelten die Gewährleistungsbedingungen gemäss Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zünd, soweit sie zutreffen. 

XI. WELCHE HAFTUNGSKONDITIONEN GELTEN?

46. Die Haftung von Zünd wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. 

47. Für direkte oder unmittelbare Schäden haftet jede Partei gegenüber der anderen Partei nur bis zum Betrag der jährlichen Kosten des jeweiligen Lizenzmodells. 

48. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasivertragliche Ansprüche.

XII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

49. Zünd behält sich vor, diese Vereinbarung jederzeit einseitig zu ändern. Aufhebungen, Ergänzungen oder Änderungen der Konditionen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Ausserdem behält sich Zünd vor, ein Produkt nicht weiter zu pflegen oder auszuphasen. 

50. Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zünd verwiesen, welche ergänzend zu den vorliegenden Konditionen gelten, insbesondere für die Themen Zahlungsbedingungen, Haftung (v.a. bezüglich Risiken und Einschränkungen der Qualität und Haftung), höhere Gewalt, Informations- und Datenschutz, Geheimhaltung, Mediations- und Konfliktmanagement, Verrechnung, Aufhebung/Ergänzung/Änderung, Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel. 

51. Bei Widersprüchen zwischen den vorliegenden Konditionen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die vorliegenden Konditionen vor. 

Nehmen Sie Kontakt auf!